Kaskoschaden

 

 

KFZ-Sachverständiger bei Eigenschaden

Die Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung ist dann erforderlich wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, Einbruch, Unwetter, Wildschaden oder sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

Sollten Sie sich für einen KFZ-Sachverständigen entschließen, müssen Sie im Gegensatz zum Haftpflichtfall das Einverständnis bzw. eine Kostenübernahme für ein Gutachten beim Versicherer einholen.

 

Gutachten durch Sachverständige

Die Objektivität und Neutralität eines Gutachtens ist die Grundlage der Arbeit als gut ausgebildeter Sachverständiger.

Da es von mir keinerlei vertragliche Kooperationen mit Versicherungen gibt, ist es mir möglich eine unabhängige Gutachtenerstellung unter den Gesichtspunkten fachlich notwendiger Ausführungen durchzuführen.

Meine Kunden können sich auf eine hochqualifizierte Gutachtenerstellung verlassen.

 

Kosten für den eigenen KFZ-Gutachter

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten für einen von Ihnen beauftragten KFZ-Sachverständigen zu tragen.

Bitte klären Sie im Kaskofall daher vorab die Übernahme der Kosten für ein KFZ-Gutachten. Die Versicherung beruft sich im Kaskofall auf die Weisungsgebundenheit des Versicherungsnehmers, die in den AKB (Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen) geregelt sind.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Christoph Pagels