Ihre Rechte

 

 

Wurden sie Opfer eines Verkehrsunfalls, so haben sie gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung.....

Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihnen sämtliche durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)

  • §249 Abs. 2 S.1 BGB: „Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.“

  • Sie haben ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadenabwicklung übertragen werden kann.

    Unfall Gutachten / Gutachter

    Jeder darf einen Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen. Damit die Verhältnismässigkeiten stimmen, sollte der Schaden mindestens 750,00€ betragen (Bagatellschadengrenze).

Sollte diese nicht erreicht werden so erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Doch Vorsicht bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat. Ein Kfz Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich (!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenpositionen werden am unterem Limit bewertet.

Fiktive Abrechnung ohne Reparatur

Für den Geschädigten gibt es keine Reparaturpflicht, rechnet er auf gutachtenbasis („fiktiv“) ab und lässt den Schaden nicht reparieren, so bekommt dieser nur den Betrag des Gutachtens allerdings ohne  die Mehrwertsteuer ersetzt.

Als einfache Regel kann man sich merken, dass immer das bezahlt wird, was auch wirklich eingetreten ist. Da bei der fiktiven Abrechnung keine Reparatur durchgeführt und dementsprechend  keine Mehrwertsteuer anfällt wird diese auch nicht ausbezahlt.

Eine fiktive Abrechnung ist legitim!

 

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© Christoph Pagels